Es würde sich als sehr vorteilhaft für das eigene Portmonee erweisen, wenn bereits bei der Planung einer Bruststraffung oder Brustvergrößerung folgender Istzustand gegeben wäre: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Brustoperation jeglicher Gestalt. Liegen jedoch keine attestierten medizinischen Gründe wie massive Haltungsschäden vor, so ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse in der Regel nicht gegeben. Sowohl die Bruststraffung als auch die Brustvergrößerung werden zumeist als reine Schönheitsoperationen eingestuft, für die es keine medizinische Indikation gibt. In diesen Fällen wird die Krankenkasse eine Kostenübernahme voraussichtlich ablehnen. Mehr Informationen finden Sie auf www.d-k-h.de. Erfahren Sie mehr zum Thema Brust-OP und Kostenübernahme.
Psychische Probleme – meist kein Zahlungsgrund
Auch bei Frauen mit psychischen Problemen, die sich aufgrund der aus ihrer Sicht zu kleinen Brüste entwickelt haben, stehen die Chancen auf eine zahlende Krankenkasse nicht gut. So entschied sich etwa das Sozialgericht Koblenz 2006 dagegen, die Kostenübernahme der Krankenkasse im Fall einer Frau festzuschreiben, die gegen ihre Kasse geklagt hatte. Und in Zeiten, in denen von steigenden Beiträgen für die Krankenkassen die Rede ist, scheinen die Chancen auf eine von der Krankenkasse bezahlte Bruststraffung oder Brustvergrößerung eher zu sinken als zu steigen. Dagegen ist die Chance oftmals gut, wenn nach einer durch Krebs bedingte Entfernung der Brüste eine Brustrekonstruktion ansteht. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.krankenkassen.de. Lesen Sie mehr zur Wahrscheinlichkeit der Kostenerstattung für eine Brust-OP bei psychischen Problemen.
Bessere Chancen bei Brustverkleinerung
Bessere Chancen auf Kostenübernahme haben eventuell die Frauen, welche eine Brustverkleinerung planen. Das gilt aber im Allgemeinen nur dann, wenn es einen medizinischen Grund für den Eingriff gibt. Hilfreiche Informationen zu den Symptomen einer überdurchschnittlich großen Brust finden Sie auf www.womenshealth.de. Lesen Sie mehr zur Last einer großen Oberweite. Der kann etwa dann gegeben sein, wenn durch zu schwere Brüste Verspannungen und verspannungsbedingte Schmerzen entstehen. Im Einzelfall wird man schauen müssen, was die Krankenkasse zahlt und was nicht. Eventuell sollte sich die Patientin nicht mit dem ersten ablehnenden Bescheid zufrieden geben. Mitunter ist Hartnäckigkeit ein guter Weg.